Hörprüfungen und Hörgeräteversorgung
Hörprüfungen und Hörgeräteversorgung in Ihrer
HNO-Wahlarztpraxis Prim. Univ. Prof. Dr. Peter Franz in Wien
Hörprüfungen sind wichtige Tests zur Diagnose von Hörstörungen. Sie basieren auf der Rückmeldung des Patienten, ob er einen bestimmten Ton oder eine bestimmte Sprache wahrnimmt.
Arten von subjektiven Hörprüfungen:
Tonaudiometrie:
Hierbei werden dem Patienten Töne unterschiedlicher Frequenzen und Lautstärken über Kopfhörer oder Knochenleitungshörer dargeboten. Der Patient gibt an, wann er den Ton hört, was eine Bestimmung der individuellen Hörschwelle ermöglicht.
Sprachaudiometrie:
Bei dieser Prüfung werden Wörter oder Sätze in unterschiedlichen Lautstärken vorgesprochen. Der Patient muss diese wiederholen, um das Sprachverständnis zu beurteilen.
Hörweitenprüfung:
Hier wird die Fähigkeit des Patienten, Sprache aus verschiedenen Entfernungen zu verstehen, getestet.

Hörprüfungen bei Erwachsenen
Bei Erwachsenen dienen Hörprüfungen der genauen Abklärung von Hörstörungen, Tinnitus oder Hörsturz. Durch moderne diagnostische Methoden kann das Ausmaß einer Hörminderung präzise festgestellt und eine gezielte Therapie oder Hörgeräteanpassung eingeleitet werden, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Hörprüfungen bei Kindern
Frühzeitige Kontrollen des Hörvermögens sind bei Kindern besonders wichtig, um Sprach- und Entwicklungsstörungen vorzubeugen. Mit speziell angepassten audiometrischen Tests lassen sich auch geringfügige Hörstörungen erkennen. Dadurch können rechtzeitig individuelle Behandlungsstrategien umgesetzt werden, die eine gesunde Hör- und Sprachentwicklung unterstützen.

Hörgeräteversorgung
Die Versorgung mit Hörgeräten umfasst die Anpassung und Gewöhnung an ein Hörgerät, um die Hörfähigkeit von Menschen mit Hörverlust zu verbessern.
Gesetzliche Krankenkassen in Österreich übernehmen einen Teil der Kosten für Hörgeräte, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt. Die genaue Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag bzw. Versicherungsvertrag bei privaten Krankenkassen.
